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Informationen COVID-19

 

Liebe Gäste und Freunde,

Sulden und Südtirol suchen Ihren Weg aus der Ausnahmesituation und unter Einhaltung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen ist Ihr Urlaub wieder möglich. Wir öffnen am 03.06. und mit höchster Sorgfalt und in gewohnter Qualität sind wir bemüht ihnen ihren Urlaub so angenehm und sorgenfrei wie möglich zu gestalten.

Sulden hat die Krankheit unbeschadet überstanden und im gesamten Gemeindegebiet ist niemals ein Coronaerkrankter nachgewiesen worden. Der Vinschgau und die gesamte westliche Landeshälfte Südtirols sind von der Panademie vergleichsweise nahezu verschont geblieben.

 

Wir eröffnen am 03.06.20 die Sommersaison und möchten Sie nachstehend über alles Wissenswerte rund um die neue Situation informieren. Die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigend haben wir in unserem Betrieb folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen:
 

 

ALLGEMEIN

Die Mindestabstände in allen öffentlichen Bereichen und in den Fahrzeugen wird wenn möglich respektiert, da wo dies aber nicht möglich ist bitten wir unsere Gäste eine Maske zu tragen!

Hygiene und Sauberkeit sind unser Qualitäts-Versprechen an Sie und haben oberste Priorität. Alle Oberflächen und Berührungspunkte werden desinfiziert und gereinigt. In den Fahrzeugen finden Sie einen Desinfektionsspender.

UNSERE STÄRKEN

In Zeiten wie diesen zeigt sich einmal mehr dass kleine flexible Betriebe sich leichter einstimmen lassen und die Herausforderungen annehmen können. Unsere langjährigen Mitarbeiter sind mit Ihrer Arbeit bestens vertraut und neuen, anspruchsvollen Aufgaben wie diese werden sehr ernst genommen.

Der Suldenurlaub findet draußen statt. Wandern, Spazieren, Bergsteigen, Klettern und Radfahren. Sulden ist klein und die Berge bieten Platz für jeden. Menschenmengen, Warteschlangen und Dicht an Dicht werden Sie hier nie finden.

ANREISE

Italien 
Italien öffnet mit 3. Juni die Regionengrenzen sowie die Außengrenzen für EU-Staaten. Damit ist die Einreise für alle Bürger aus EU-Staaten gestattet. Die 14-tägige Quarantäne wird aufgehoben. Auch die Bewegungsfreiheit zwischen den italienischen Regionen ist ab 3. Juni wieder gestattet.

Deutschland
Das Deutsche Auswärtige Amt warnt derzeit vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Diese Reisewarnung bleibt vorerst noch bis zum 14. Juni aufrecht. Ein rechtswirksames Ausreiseverbot ist damit nicht verbunden. Eine Ausreise ist jedoch davon abhängig, ob der Zielstaat der Einreise zustimmt. Mit der Grenzöffnung Italiens am 3. Juni wäre damit die Einreisegenehmigung gewährleistet. Dies gilt vorbehaltlich der Quarantäneregelungen, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits aufgehoben wurden und laut führenden deutschen Politikern in allen Bundesländern bis 15. Juni aufgehoben werden sollen. Die Durchfahrt durch Österreich bzw. durch die Schweiz ist erlaubt. 

Österreich
Die Einreise aus Italien wird derzeit nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. 
Für österreichische Gäste bedeutet dies, dass sie voraussichtlich am 3. Juni nach Italien einreisen dürfen, aber zum heutigen Stand laut Auskunft ÖAMTC bei der Rückkehr in Quarantäne müssen.  
Die Durchreise durch Österreich (egal ob aus Italien oder Deutschland) ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Mit Öffnung der italienischen Grenze stellt diese also ab 3. Juni kein Hindernis dar. 
Der Zugverkehr von Italien nach Österreich ist seit 10. März 2020 ausgesetzt. 

Schweiz
Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung darf man derzeit nicht in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hindert aber niemanden an der Ausreise. Die Schweizer Behörden verordnen auch keine Quarantänemaßnahmen nach der Einreise. 
Ausländische Personen, die in die Schweiz einreisen, um diese auf direktem Weg zu durchqueren und in Richtung ihres Heimatstaats oder jenes Staates zu verlassen, in dem sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist die Durchreise erlaubt. Dies bedeutet, dass z. B. ein deutscher Gast derzeit bei der Anreise nicht durch die Schweiz fahren darf, bei der Rückreise hingegen schon, da er dann Richtung Wohnort unterwegs ist. Für die Einreise in die Schweiz bedarf es einer Schweizer ID oder eines Schweizer Passes. Ebenso bedarf es bei der Durchreise üblicherweise eines Personalausweises oder Passes.

 

UNSERE EMPFEHLUNGEN

Helfen Sie uns die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Waschen Sie sich mehrmals täglich die Hände und berücksichtigen Sie die Sicherheitsabstände. Achten Sie diesbezüglich auch auf Ihre Kinder und jene Menschen die diesen Umgang nicht so einfach umsetzten können wie wir.

Vermeiden Sie unnötige Kontaktpunkte.

Sollten Sie Fragen oder mehr Informationen über die aktuelle Situation in Südtirol und Italien wünschen, zögern sie nicht uns jederzeit zu kontaktieren. Wir werden bestmöglich versuchen all Ihre Fragen zu beantworten.

Mail.: info@taxi-volgger.com
Fon.: +39 335 60 848156

Wir würden uns freuen Sie bald wieder transportieren zu dürfen und verbleibe
mit lieben Gruß aus Sulden

Fam. Volgger

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